Darüber hinaus soll durch den beantragten Bericht sichergestellt werden, dass durch diesen regelmäßigen Tierschutzbericht die Lage auf den Schlachthöfen, in den Tiertransportunternehmen und den Tierhaltungsbetrieben (Massentierhaltung) transparenter dargestellt und nachvollziehbarer gemacht wird. Dadurch können die Mitglieder des Kreistages die durch die Gesellschaft zu Recht eingeforderte Verantwortung für die Einhaltung des Tierschutzes im Kreisgebiet besser Rechnung tragen.
In diesem Bericht sollten fortlaufend mindestens nachstehende Sachverhalte dargestellt werden, wobei es sich hier nicht um eine abschließende Aufzählung handelt:
1. Auflistung und genehmigungsrechtliche Situation der im Kreis Unna ansässigen Schlachtbetriebe
2. Auflistung und genehmigungsrechtliche Situation der im Kreis Unna ansässigen Tiertransportbetriebe
3. Auflistung und genehmigungsrechtliche Situation der im Kreis Unna ansässigen Tierhaltungsbetriebe (Massentierhaltung)
4. Anzahl der durchgeführten behördlichen und tierärztlichen Kontrollen in den jeweiligen Betrieben, mit den entsprechenden Zeiten (angemeldet und unangemeldet) sowie den behördlichen Feststellungen und etwaigen angeordneten Maßnahmen
In diesem Zusammenhang
erscheint es ebenfalls geboten, die personelle Situation zur Aufgabenbewältigung neu zu bewerten und im Bedarfsfall die vorhandene Personalstärke aufzustocken. Es muss zukünftig davon ausgegangen werden, dass besonders die tierschutzbezogenen Kontrollen deutlich intensiviert werden müssen.